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   OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13   

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OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13 (https://dejure.org/2015,20519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2015 - 20 U 145/13 (https://dejure.org/2015,20519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2015 - 20 U 145/13 (https://dejure.org/2015,20519)
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  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13
    Enthalten die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung keine konkreten derartigen Regelungen, so kann Anspruch auf Rechtsschutz auch für mehr als 10 Kapizitätsklageverfahren auf Zulassung zum Studium bestehen (Abgrenzung zu OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007 - 8 U 179/06).

    Die Beklagte verlangte mit Schreiben vom 07.11.2013 die Vorlage der jeweiligen Ablehnungsbescheide und teilte weiter mit, dass entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) für maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werde.

    Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil -5vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.) nenne für das Wintersemester 2005/2006 immerhin 39 Hochschulen.

    Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.

    Soweit das OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris), in seiner -9Entscheidung weiter ausführt hat, das bis zu 10 Verfahren pro Semester gegen Hochschulen auf Zulassung zum Medizinstudium nicht als mutwillig anzusehen seien und die darüber hinausgehenden Klagen offensichtlich als mutwillig angesehen und abgewiesen hat hat, erscheint diese Begrenzung im Hinblick darauf, dass der zwischen den Parteien geschlossene Versicherungsvertrag eine solche Grenze gerade nicht vorsieht, nicht überzeugend.

  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13
    Insoweit im Einklang mit der Einschätzung der Verwaltungsgerichte habe das OLG Celle (aaO) ebenso wie das OLG Frankfurt (VersR 10, 381) die zu ziehende Grenze zur Mutwilligkeit bei 10 Verfahren in einem Semester nicht als überschritten angesehen.

    Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.

    So führt das OLG Frankfurt ( 7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009- juris-)in seiner Entscheidung aus, dass die Grenze zur Mutwilligkeit jedenfalls bei bis zu zehn Verfahren noch nicht überschritten ist.

  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 165/14

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für mehr als zehn

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13
    OLG Hamm, Urteil vom 17.04.2015 - 20 U 165/14.
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